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Verwendung von Google Web Fonts Google Fonts sind Schriftarten, die für die Gestaltung von Webseiten optimiert wurden und von Google zur Verfügung gestellt werden. Google Fonts werden daher flächendeckend bei der Erstellung von Webseiten verwandt. Mittlerweile häufen sich die Abmahnschreiben mit Zahlungsaufforderung durch Abmahnkanzleien und Einzelpersonen, in denen behauptet wird, dass eigene bzw. die datenschutzrechtlichen Interessen von Dritten verletzt wurden. Unsere Empfehlung Prüfen Sie bzw. Ihr Webdesigner, auf welche Weise Google Fonts und ggf. andere Dienste Dritter wie z. B. Google Analytics auf Ihrer Website genutzt werden. Sind Sie sich unsicher, können Sie die Überprüfung Ihrer Website online unter nachstehendem Link vornehmen: https://webbkoll.dataskydd.net/de Handlungsbedarf besteht bei dieser oder ähnlichen Auswertung: Wenn Sie auf eine lokale Nutzung umgestellt haben, liegt kein abmahnfähiger Tatbestand mehr vor, allerdings ist der bereits erfolgte Verstoß im Zweifel von dem Abmahnenden dokumentiert worden. Sie haben ein Abmahnschreiben erhalten? Bitte nicht ignorieren - weisen Sie das Schreiben schriftlich zurück. Wir sind Ihnen gerne bei einem entsprechenden Antwortschreiben behilflich.
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