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Ab dem 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz
(HinSchG) in Kraft. Ein Hinweisgeberportal dient dem
Schutz hinweisender Personen in Unternehmen und
Behörden.
Beschäftigte nehmen Verstöße oft als erste wahr und
können diese durch Hinweise melden. Hinweisgeber
übernehmen durch die Meldung Verantwortung für die
Gesellschaft und verdienen daher besonderen Schutz
vor Benachteiligungen, die durch einen Hinweis drohen
und die Hinweisgeber von einer Meldung abhalten
könnten.
Dieser Schutz wird durch den Einsatz einen
Hinweisgeberportals gewährleistet, dass die Identität
von Hinweisgebern z.B. durch anonyme Kommunikation
schützt.
Hinweisgeberportal - was ist das?
Die EU-Whistleblower-Richtlinie und das HinSchG
verpflichten Unternehmen und Organisationen,
die diese Kriterien erfüllen, zur Einführung eines
Meldesystems:
•
alle Unternehmen mit mehr als
50 Beschäftigten
•
Unternehmen mit einem Jahresumsatz
von mehr als 10 Mio. EUR
•
Behörden und Kommunen ab
10.000 Einwohnern
•
Unternehmen in der Finanzbranche unabhängig
von der Größe
Wir unterstützen Sie dabei!