Seit dem 25.05.2018 muss jedes Unternehmen, bei dem mindestens 20 Mitarbeitende mit personenbezogenen Daten arbeiten, einen Datenschutzbeauftragten benennen. Aber auch alle anderen Unternehmen sollten verschärft auf den Datenschutz achten, da die Bußgelder und die Kontrollen erheblich erhöht wurden.
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten? Ganz gleich, ob Sie in den Bereich der gesetzlichen Pflicht fallen oder nicht - als externer Datenschutzbeauftragter werden wir Teil Ihres Teams und stehen Ihnen standortunabhängig zur Seite.
Grundsätzlich kann ein Unternehmen auch einen internen Datenschutzbeauftragten benennen, allerdings zeigt sich oft, dass diese Aufgabe nicht als Teilzeit-Funktion erfüllt werden kann, denn das Fachwissen wird von Jahr zu Jahr komplexer, somit auch die kostspieligen Aus- und Weiterbildungen für den/die Mitarbeitende/-n. Im Vergleich dazu liegen die Kosten durch unsere Datenschutzbetreuung deutlich darunter.
Als Ihr Datenschutz-Ansprechpartner entwickeln und halten wir für Sie im Rahmen von Präsenzvorträgen oder als Videomeeting Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte.
Form, Inhalt und Häufigkeit sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Häufigkeit und die Inhalte einer Datenschutzschulung sollten daher präzise auf den jeweiligen Unternehmensbereich zugeschnitten sein. Wir schulen Ihre Mitarbeitenden im Datenschutz zu allen relevanten Vorschriften und haben auch nach der Schulung für aufkommende Fragen immer ein offenes Ohr.
Ein Datenschutzaudit ist eine freiwillige Analyse und Prüfung der Datenschutzkonformität von datenverarbeitenden Vorgängen innerhalb eines Unternehmens und dient dazu festzustellen, ob einzelne Datenverarbeitungsprozesse mit der DSGVO im Einklang stehen.
Wir prüfen Ihr Unternehmen auf Konformität mit der Gesetzgebung zum Datenschutz und erstellen einen strukturierten Maßnahmenplan zur Erreichung der DSGVO-Konformität für alle Bereiche in Ihrem Unternehmen.