Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten:
© 2024, Jhcon Datenschutzberatung, Hannover
Ein
interner
Datenschutzbeauftragter
kann
ein
Mitarbeiter
/
eine
Mitarbeiterin
oder
eine
extra
dafür
eingestellte
Person
sein.
Die
Qualität
des
Datenschutzes
steht
und
fällt
mit
der
Kompetenz
dieser
verantwortlichen
Person.
Bei
unzureichendem Fachwissen drohen Fehler im Datenschutz mit allen Konsequenzen.
Es
erfordert
viel
Zeit,
bis
qualifiziertes
Personal
gefunden
oder
zum
Datenschutzbeauftragten
ausgebildet
wurde.
Ein
interner
Datenschutzbeauftragter
verursacht
ebenfalls
Kosten
in
Form
von
hohen
Gehaltsforderungen
sowie
Aus-
und
Weiterbildungen.
Im
Vergleich
dazu
liegen
die
Kosten
durch
unsere
Datenschutzbetreuung
deutlich
darunter.
Bei
einer
internen
Betreuung
verbleibt
das
Haftungsrisiko
im
Unternehmen.
Als
externer
Datenschutzbeauftragter
haften
wir
für
unser
Handeln.
Einen
internen
Datenschutzbeauftragten
können
Sie
nicht
einfach
austauschen,
denn
der/die
Beschäftigte
genießt
Kündigungsschutz.
Einem
externen
Datenschutzbeauftragten
können
Sie
innerhalb
der vereinbarten Frist den Beratungsvertrag kündigen.